Preis- und Preisgestalltung für Ihre Kalkulation

Hilfstätigkeiten & Tätigkeiten die keine Berufsausbildung erfordern:      25€/h

Tätigkeiten die eine 3 jährige Berufsausbildung erfordern:                       45€/h

Tätigkeiten die einen Meister oder Techniker zugrunde liegen:               75€/h

Konstruktions- und Ingenieursdienstleistungen:                                        85€/h bis 120€/h

Großmaschinen und Anlagenzuschlag:                                                       60€/h bis  ___€/h In Abhängigkeit der benötigten Maschinen oder Anlagen


Erstellung eines Angebotes:                                                                           12,5 €/ 30 min. Aufwandsabhängig

Anfahrtskosten bei Kleinaufträgen mit Anfahrtszeit größer 30 min.          25 €/h


Wir arbeiten nur auf Angebotsbasis.

Dies bedeutet, wir erstellen nach Abstimmung und Klärung der Technischen Spezifikation des Arbeitsauftrags eine Technisches Angebot welches Sie schriftlich bei uns bestätigen und beauftragen müssen. Wir arbeiten nicht auf Zuruf. Wir finanzieren die Aufträge nicht vor und treten nicht in Vorleistung auch nicht bei der Materialbeschaffung. Aufgrund unserer Unternehmensgröße verwenden wir aktuell eine 2/3 bei Auftragsvergabe; und  1/3 nach Auftragsabnahme Regelung. Bei kleinen Projekte bis 2.500€ kann abweichende Vereinbarungen und Regelungen getroffen werden (z. Bsp.: Materialbeistellung). Bei kontinuierlichen oder saisonalen Verträgen können Jahresrechnungen oder saisonalen Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Wir sind ein Unternehmen welches den Staat in dem es tätig ist für die Funktion der Gesellschaft als wesentlich erachten. Aufträge und Arbeiten außerhalb der Gesetze, Regelungen des Staates in dem wir tätig sind, nehmen wir nicht an. Die Einhaltung und Umsetzung der jeweiligen landesspezifischen Compliance- Regelungen ist ein wesentliche Grundlage unseres Handelns.

Unsere Unternehmen, unsere tägliche Arbeit, der Aufbau unsere Organisation und unser Projektmanagement richtet wir an der ISO 9001 aus.


Bis zur Überschreitung einer def. Umsatzsteuergrenze unterliegt unser Unternehmen den Regelungen des § 19 Abs. 1 UStG

§ 19 Abs. 1 UStG besagt, dass Sie unsere Rechnungen nicht von der Steuer als z.B.: Handwerkerleistungen absetzen können.

Wir weisen keine USt. (MwSt.) aus.